VERLETZUNG IHRER MARKE

Verletzungen Ihrer Marke

Wird Ihre Marke durch Dritte verletzt, wahren wir Ihre Rechte mit vollem Einsatz.
Zu unseren Abwehrmaßnahmen zählt unter anderem die Erstellung von Abmahnungen und die Umsetzung Ihrer Rechte vor den jeweiligen Gerichten. Sei es durch einstweilige Verfügungen oder durch die ordentliche Klage am Landgericht. Darüber hinaus machen wir für Sie folgende zentralen Recht gegenüber dem Verletzer national und internationl geltend

 a. Unterlassung:

Der Verletzer muss schnellst möglich die Verletzerhandlung einstellen. Mittel der Wahl ist regelmäßig eine Abmahnung. Falls diese nicht hilft der Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eine Klage gegen den Verletzer

b. Schadensersatz:

Der Verletzergewinn ist unberechtigt. Dies ist zugunsten des Rechteinhabers zu ändern.

c. Auskunft:

Es gilt festzustellen wie die Verletzung der Markenrechte erfolgen um die Quelle zu finden. Der Verletzer wird zur detaillierten Auskunft verpflichtet

Hentschke & Blükle; Ihre Rechtsanwälte für Markenrecht im Landkreis Heilbronn


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